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 Arbeitssicherheit und Brandschutz 

Online Seminar für Mitarbeiter Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Technische Angestellte und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten Mitarbeiter von Behörden, Kommunen und Versicherungen, Brandschutzbeauftragte.

 Werde Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003.  (Offline Seminar in Berlin)

Das Seminar Brandschutzbeauftragter.“ wendet sich an Personen, Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren bzw. koordinieren sollen. Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten, Mitarbeiter von Behörden, Kommunen und Versicherungen, Brandschutzbeauftragte, bei denen die Ausbildung länger als fünf Jahre zurückliegt und/oder bei denen eine Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden kann. Der Brandschutzbeauftragte hat im Unternehmen und bei Veranstaltungen aller Art eine entscheidende Funktion: Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, müssen Brandschutzbeauftragte sowohl mit theoretischem Fach- und Hintergrundwissen, als auch mit praktischen Brandschutzmaßnahmen vertraut sein.

Ihr Nutzen

Der Brandschutzbeauftragte hat im Unternehmen und bei Veranstaltungen aller Art eine entscheidende Funktion: Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, müssen Brandschutzbeauftragte sowohl mit theoretischen Fach- und Hintergrundwissen, als auch mit praktischen Brandschutzmaßnahmen vertraut sein.

 Inhalte dieser Veranstaltung 

Olaf Jastrob
Seminarleitung

Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003 (Auszug der Seminarinhalte)
nachfolgend finden Sie die genauee Aufstellung der Inhalte des Seminars

Brandschutz - BA 1 Chemisch-physikalische
Abläufe beim Brennen und Löschen

Brandrisiken: Ermittlung, Bewertung, Abwehr
Bauliche Anlagen: Innenausbau, Einrichtung,
betriebliche Nutzung
Feuergefährdete Räume

Trag- und fahrbare Feuerlöscheinrichtungen
Brandschutzordnung Teile A, B und C

Brandschutz-BA 2
Verantwortung für den Brandschutz

Baulicher Brandschutz
der baulichen Anlage

Anlagentechnischer Brandschutz

 
ZIELE
Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der DGUV Information 205-003.
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten auszuführen.
Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an
betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen sowie ein Abgleich der baulichen Ist-Soll-Situation
muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden.
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des     vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.

Seminarinhalte und Themen

Brandschutz-BA 1

Vorstellungsrunde der Teilnehmenden und der ReferentenDie 26 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten: Grundlagen und Ziele des BrandschutzesEinführung in die brandschutzrechtlichen Vorschriften lt. DGUV Information 205-003Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen, EU, BG, SchadenversichererBetriebliche Umsetzung der BrandschutzverantwortungBrandschutzbeauftragter: Aufgaben und Stellung   Grundlagen der Verbrennungs- und Explosionsvorgänge

Chemisch-physikalische Abläufe beim Brennen und LöschenBeurteilungskriterien {Kennwerte von brennbaren Gasen, Flüssigkeiten etc.)   

Brandrisiken: Ermittlung, Bewertung, Abwehr

Bauliche Anlagen: Innenausbau, Einrichtung, betriebliche NutzungFeuergefährdete Räume, Anlagen und Einrichtungen, brennbare und brandfördernde StoffeExplosionsgefährdete Bereiche, Räume und AnlagenBesondere Gefährdungen bei Ausfall, Feuerarbeiten, Einsatz von FremdfirmenBetriebliche Vorsorge bei der LöschwasserrückhaltungGefährdung von Personen aufgrund der Anzahl, Art und Verteilung im GebäudeBrandgefahren in elektrischen Anlagen   Geräte zur Brandbekämpfung {inkl. Löschübung mit Feuerlöschern)

Trag- und fahrbare FeuerlöscheinrichtungenLöschwasserversorgung und Entnahme aus HydrantenInstandhaltung und PrüfungenÜbung: Praktische Ermittlung von Brandrisiken und Ableitung von Maßnahmen  Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung Teile A, B und CKontrolle von BrandschutzmaßnahmenVerhalten bei Bränden {Aufgaben der Brandschutzfachkraft)

Brandschutz-BA 2

Rechtliche Grundlagen

Verantwortung für den Brandschutz im BetriebAufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten   

Baulicher Brandschutz

Grundlagen: Anforderungen an das BaurechtRichtlinien und Verordnungen z.B. Bauordnung der Länder, Sonderbauverordnungen, DIN 4102 oder EU-NormenFlucht- und Rettungswege + MBO- Aspekte bei der Erstellung von PlänenPlanung und Bewertung baulicher Anlagen unter dem Gesichtspunkt Brandschutz   

Anlagentechnischer Brandschutz

Brand- und GefahrenmeldeanlagenOrtsfeste FeuerlöschanlagenRauch- und WärmeabzugsanlagenAnforderungen an Wartung und Instandhaltung Organisatorischer Brandschutz (inkl. Brandschutzbegehung in einem ausgewählten Objekt)               

Bewertung des Risikos an Arbeitsplätzen: Gefährdungsanalysen

Brandschutzordnung / BrandschutzpläneVerhalten bei Bränden, Alarmierung, Evakuierung, BrandbekämpfungDurchführung von Unterweisungen für gefährliche ArbeitenKontrolle der Brandschutzmaßnahmen Übung: Erstellen einer Unterweisung oder einer Gefährdungsbeurteilung    

Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern

Aufgaben der BehördenArten von Feuerwehren, Einsatztaktik Aufgabe der Versicherer Es wird ein Fachgespräch und eine Ortsbesichtigung durchgeführt.

Im Anschluss an die Schulung wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle) stattfinden. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein personenbezogenes Zertifikat ausgehändigt.

PRÜFUNG / ZERTIFIKAT

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen.

Die Prüfung hat einen zeitlichen Umfang von ca. 4 Unterrichtseinheiten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile (mündlich und schriftlich) erfolgreich (mind. 60%) abgeschlossen wurden.

Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein personenbezogenes Zertifikat ausgehändigt.

 

 Wenn nur ein Punkt auf Sie zutrifft, dann sollten Sie unbedingt bei diesem Seminar dabei sein! 

 Warum sollten Sie die AVB Akademie als ihren Partner wählen?

Ihre Vorteile

 

• Die A.V.B.- Akademie ist ein deutschlandweit anerkanntes Unternehmen in der Fort- und Weiterbildung.

• Der Lehrgang wurde von unserem Hauptreferenten, einem der bekanntesten Deutschen Brandschützer -

   Herrn Dr.-Ing. Wolfgang F. Friedl - mit über 30 Fachbüchern zum Thema Brandschutz konzipiert.

• Zusätzlich erhalten Sie das Fachbuch: "Der Brandschutzbeauftragte"

• Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie die Befähigung Brandschutzhelfer im Unternehmen auszubilden.

• Live-Vorführungen und ein hoher Praxisanteil.

• Kein Frontalunterricht - Neben der Basisausbildung, wird auf Fragen und spezifische Gegebenheiten individuell
   eingegangen.

 

Notwendigkeit

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten {BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungen durch Brand) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten {z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, bestimmten Produktionsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).

Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter meist dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat. Weiterhin, wenn die Berufsgenossenschaft oder die Feuerversicherung dies fordert. Hinzu kommt, dass es die Verantwortung der Vorgesetzten exkulpiert – denn der Brandschutz muss ja, unabhängig ob es einen Brandschutzbeauftragten gibt oder nicht, gelebt und organisiert sein.

Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie {Geschossflächen > 5000 m²) und die Verkaufsstättenverordnungen {Gesamtfläche

> 2000 m²) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

 Termin & Ablauf dieser Veranstaltung 

Offline Seminar in Berlin"Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003."  

Dieses Seminar besteht aus 2 Modulen (Modul 1 19.09. - 22.09.2022) und (Modul 2 17.10. - 19.10.2022) 

Ein Experte, aus dem Team Jastrob, vermittelt Ihnen anschaulich die erforderlichen Kenntnisse in einem praktischen Seminar in Berlin, um als Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden zu können. 



17.10. - 19.10. 2022 in Berlin
Kurszeit Modul 2:
 Montag, den 17.10. 2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Dienstag, den 18.10.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 19.10.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr

02.11. - 04.11. 2022 und 21.11. - 24.11. 2022 in München
Kurszeit Modul 1:  Mittwoch, den 02.11. 2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Donnerstag, den 03.11.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Freitag, den 04.11.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
Kurszeit Modul 2:  Montag, den 21.11. 2022 von 9.00 - 17.00 Uhr  
                                 Dienstag, den 22.11.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 23.11.2022 von 9.00 - 17.00 Uhr

13.03. - 16.03. 2023 und 20.03. - 22.03.2023 in München
Kurszeit Modul 1:  Montag, den 13.03. 2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Dienstag, den 14.03.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 15.03.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
Kurszeit Modul 2:  Montag, den 20.03. 2023 von 9.00 - 17.00 Uhr  
                                 Dienstag, den 21.03.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 22.03.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr

11.09. - 14.09.  und 25.09. bis 27.09.2023 in Berlin
Kurszeit Modul 1:  Montag, den 11.09. 2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Dienstag, den 12.09.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 13.09.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
Kurszeit Modul 2:  Montag, den 25.09. 2023 von 9.00 - 17.00 Uhr  
                                 Dienstag, den 26.09.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr
                                 Mittwoch, den 27.09.2023 von 9.00 - 17.00 Uhr


Veranstaltungsort: Wintergarten Variete Berlin, Potsdamer Straße 96, 10785 Berlin
                                   München: wird noch bekannt gegeben


Dauer: 7 Seminar-Tage (16 Blöcke á 90 Minuten)
 

Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 20 Personen

Voraussetzungen: Berufliche Tätigkeit in einem der o. a. Gebiete und ausreichend Berufserfahrung

Prüfung / ZertifikatDie Prüfung erfolgt im Anschluss an das Seminar und setzt sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen.
Die Prüfung hat einen zeitlichen Umfang von ca. 4 Unterrichtseinheiten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile (mündlich und schriftlich) erfolgreich (mind. 60%) abgeschlossen wurden.
Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein personenbezogenes Zertifikat ausgehändigt.



Preis1990,00 Euro pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)     2368,10 pro Person (inkl. gesetzl. MwSt.) 
Rückgaberecht 7 Tage vor Leistungsbeginn

Ihr Referent

Olaf Jastrob
•Sachverständiger f. Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
•Risikomanager (TÜV Nord)
•Notfall- und Krisenmanager (Institut Firmitas)
•Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (TH Köln)
•Fachkraft u.a. f. Explosionsschutz,  Arbeitssicherheit
•Sicherheits- u. Gesundheits-Koordinator (VBG)
•Sicherheitsbeauftragter u.v.m.
•Unternehmensberater für sichere Veranstaltungen
u.a. Event-Manager
•Betriebswirt ( IHK)‏
•Gesundheits-Moderator (VBG)
•Konflikt-Moderator (VBG) & Mediator

Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten {BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungen durch Brand) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten {z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, bestimmten Produktionsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten 

und Hochhäusern).Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter meist dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat. Weiterhin, wenn die Berufsgenossenschaft oder die Feuerversicherung dies fordert. Hinzu kommt, dass es die Verantwortung der Vorgesetzten exkulpiert –

denn der Brandschutz muss ja, unabhängig ob es einen Brandschutzbeauftragten gibt oder nicht, gelebt und organisiert sein.Der Lehrgang wurde von unserem Hauptreferenten, einem der bekanntesten Deutschen Brandschützer -Herrn Dr.-Ing. Wolfgang F. Friedl - mit über 30 Fachbüchern zum Thema Brandschutz konzipiert.