Wer ist Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik? Die Funktion Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik wird oft auch mit VfVT oder VfV abgekürzt. Wir finden die Beschreibung dazu in den Versammlungsstättenverodnungen der Länder (oder deren Äquivalente). In Berlin ist das zum Beispiel die Betriebs-Verordnung (BetrVO §33). Nachfolgenden die Definition aus der Musterversammlungsstättenverordnung 2014 (MVStättVO 2014): § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik„Wer ist Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik?“ weiterlesen
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Geschützt: Mein Weg in die Veranstaltungstechnik
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