Wann brauche ich eigentlich einen Brandschutzbeauftragten (BSB)?
Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist in vielen Betrieben und Versammlungsstätten Pflicht – doch wann genau greift diese Pflicht, welche Aufgaben hat er, und wie wird man selbst Brandschutzbeauftragter? Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Praxis.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung sowie aus baurechtlichen Vorgaben der Bundesländer. Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter insbesondere, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat – etwa in:
- Versammlungsstätten und Veranstaltungsstätten
- Produktionsstätten für Film, Funk, Fernsehen und Foto
- Verkaufsstätten
- Industriebauten und Hochhäusern
Konkret verlangen unter anderem folgende Regelwerke einen Brandschutzbeauftragten:
- § 3 Abs. 1 ArbSchG – der Arbeitgeber muss für eine geeignete Brandschutzorganisation sorgen.
- Industriebaurichtlinie – ab einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m².
- Verkaufsstättenverordnungen – ab einer Gesamtfläche von mehr als 2.000 m².
- MVStättVO – verlangt für Versammlungsstätten einen Brandschutzbeauftragten mit spezifischen Kenntnissen zu Versammlungsstätten.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte berät den Betreiber bzw. Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen und -konzepten
- Durchführung von Brandschutzbegehungen und -unterweisungen
- Planung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Prüfung von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzeinrichtungen
- Ansprechpartner für Feuerwehr und Behörden
Brandschutzbeauftragter bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen ist der Brandschutzbeauftragte ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts – eng verzahnt mit der Rolle des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (VfV), der wiederum den sicheren technischen Betrieb verantwortet. Beide Rollen sollten frühzeitig in die Planung eingebunden werden, nicht erst kurz vor der Veranstaltung.
Wie wird man Brandschutzbeauftragter (BSB)?
Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten kann bei privaten Akademien gebucht werden. Ich selbst bin unter anderem als Dozent bei der AVB Akademie tätig, die entsprechende Lehrgänge – etwa das Seminar „Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003″ – in verschiedenen Regionen Deutschlands anbietet. (Kooperation)
Häufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine pauschale Pflicht gibt es nicht – sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie aus bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, etwa bei erhöhtem Brandrisiko, hohem Publikumsverkehr oder ab bestimmten Flächengrößen.
Ab wann braucht man einen Brandschutzbeauftragten?
Häufig ab einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m² (Industriebaurichtlinie) bzw. mehr als 2.000 m² (Verkaufsstättenverordnung). In Versammlungsstätten verlangt die MVStättVO unabhängig davon einen Brandschutzbeauftragten mit entsprechender Qualifikation.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter konkret?
Er berät zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, erstellt Brandschutzordnungen, führt Begehungen und Unterweisungen durch und ist Ansprechpartner für Feuerwehr und Behörden.
Fazit
Ob ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist, hängt von Nutzung, Größe und Gefährdungslage der jeweiligen Einrichtung ab. Bei Veranstaltungen und Versammlungsstätten ist er oft nicht verhandelbar – und ein zentraler Baustein eines funktionierenden Sicherheitskonzepts.
Sie sind unsicher, ob Ihre Veranstaltung einen Brandschutzbeauftragten benötigt? Als Meister für Veranstaltungstechnik berate ich Sie gern zu Sicherheitskonzept und Verantwortlichkeiten. Nehmen Sie Kontakt auf.